Seit jeher steht die Polizei im Fadenkreuz der Gesellschaft. Ihre Arbeit soll die Gesellschaft schützen, Straftaten verhindern und aufklären. Der Sinn und Zweck dahinter ist gut und richtig. Es gibt aber auch Menschen, die dies nicht so sehen und die Polizei als Feind nehmen, wie die Ausschreitung in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 in Stuttgart gezeigt haben. Dies ist mit nichts zu entschuldigen und muss juristische Konsequenzen haben. Aber auch vonseiten der Polizei gibt es Fehlverhalten.
Stuttgart ist kein Einzelfall
Zwischen 2001 und 2013 gab es 966 Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte von rechtsextremen Tätern, wie aus einer Anfrage der Linken aus dem Jahre 2014 hervorging. Von 2018 auf 2019 nahmen die Fälle gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 114 und 115 StGB) von 11,704 auf 14,919 um 27,5 % zu. Allerdings seien nicht alle erfassten Fälle mit einer körperlichen Beschädigung verbunden, so der deutsche Polizeiwissenschaftler Rafael Behr und einen tatsächlichen Anstieg der Gewalt lässt sich aufgrund dessen, weil es den Paragrafen 114 und 115 StGB noch nicht so lange gibt, ebenfalls nicht ableiten. Dennoch gibt es kein unbedeutendes Problem mit Gewalt gegen Polizisten, die täglich den Kopf für uns herhalten. Im Schnitt würden laut Gewerkschaft der Polizei 162 Beamte Straftaten zum Opfer fallen.
Besonders hervorzuheben sind auch die Fälle von Polizisten, die in ihrem Dienst getötet wurden. So fielen der linksextremen RAF 11 Polizisten zum Opfer und seit 1997 6 Polizisten aus rechtsextremen Motiven. Bekannt sind aber auch Morde ohne politischen Hintergrund.
Ursachen der Gewalt gegen Polizisten
Eine Studie, bei der rund 22.000 Polizisten befragt wurden, ergab, dass sich 37,8 % der Täter der Festnahme entziehen hätten wollen, 30,5 % der Beamten vermuteten eine feindselige Einstellung gegenüber dem Staat und seiner Institutionen, weitere, eher seltenere Motive seien Befreiungsabsichten, persönliche Motive wie Rache oder Wut und politisch motivierte Gewalt. Viele der Täter sind bei der Tatausübung auch alkoholisiert.
Gewalt von Polizisten
Aber Gewalt gibt es, nachgewiesenermaßen, auch vonseiten der Polizei.
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik von 2019 wurden 1500 Fälle von Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB angezeigt. In der Regel kommt es bei einer Anzeige in 2-3 % der Fälle zu einer Anklage. Etwa 90 % – 93 % von den Verfahren werden eingestellt. Laut Kriminologe Tobias Singelnstein führen Anzeigen deshalb zu den vielen Einstellungen, weil Polizisten gegen Polizisten ermitteln und häufig Aussage gegen Aussage steht. „Unabhängige Kontrollinstanzen“ wären nach Singelstein auch besser, um unrechtmäßige Polizeigewalt aufzuklären.
Quellen:
- Wikipedia-Artikel Gewalt gegen Polizisten
- Bundestagsdrucksache 18/1104
- PKS Bundeskriminalamt, 2019, V2.0
- Polizeibeamte als Opfer von Gewalt. Ergebnisse einer Befragung von Polizeibeamten in zehn Bundesländern von Karoline Ellrich, Dirk Baier, Christian Pfeiffer
- Wikipedia-Artikel Polizeigewalt
- Warum Anzeigen gegen Polizisten selten zur Anklage führen in der Süddeutsche Zeitung
- Bild: Berlin Refugee Strike / CC BY-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) von https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Police_brutality_at_Nigerian_Embassy_protest.jpg

Cool, dass du jetzt bloggst 🙂
Danke für dein Feedback. Also ich versuche auf jeden Fall zu bloggen. Aber wenn es zumindest schonmal einem Menschen mindestens gefällt, dann hab ich ja etwas richtig gemacht. 🙂
Hehe